Hier kommt die dritte Folge der Serie „Akte Freiraum“, in der es darum geht, sich mit amtlicher Würde von überflüssigen Dingen zu befreien. Im Start-Artikel gibt es eine Einführung und Übersicht zur Serie. Im heutigen Kündigungsschreiben wird der Milchaufschäumer verabschiedet.
Akte Freiraum – Kündigungsschreiben
Sehr geehrter Milchaufschäumer!
Hiermit erlauben wir uns, Ihnen auf dem ordentlichen Rechtsweg zur Kenntnis zu bringen, dass Ihr Dienstverhältnis in diesem Haushalt mit sofortiger Wirkung als beendet anzusehen ist. Die Entscheidung fiel nicht ohne eine gewisse Wehmut — schließlich hat Ihr charakteristisches Surren manchen Morgen akustisch begleitet — jedoch ist die Lage nicht länger aufschiebbar.
Im Folgenden werden die Kündigungsgründe in der gebotenen Sachlichkeit dargelegt, ohne dass hierdurch Ihre persönlichen Verdienste grundsätzlich in Abrede gestellt werden sollen:
- Paragraph 9 – Unverhältnismäßiger Lärmpegel: Ihr Betrieb erzeugt eine Geräuschkulisse, die nach einschlägiger Einschätzung der Mitbewohnerschaft als „klingt wie ein aufgebrachter Insektenschwarm“ klassifiziert wurde. Insbesondere vor 8:00 Uhr morgens stellt dies einen erheblichen Eingriff in den Hausfrieden dar, der durch die Qualität des Milchschaums nicht vollständig aufgewogen wird.
- Paragraph 10 – Reinigungsaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen: Der Zeitaufwand für Ihre vollständige Reinigung — Stab, Spirale, Gehäuse, Ladestation, Ablage der Ladestation — übersteigt die eigentliche Zubereitungszeit des Heißgetränks um den Faktor 3,7. Diese Kalkulation wurde mehrfach überprüft und als korrekt befunden.
- Paragraph 11 – Ideologische Unvereinbarkeit: Die Anschaffung erfolgte in einer Phase erhöhter Kaffeebegeisterung, die zwischenzeitlich einer nüchternen Neubewertung unterzogen wurde. Es hat sich herausgestellt, dass auch ungeschäumte Milch Kaffee zu einem akzeptablen Getränk macht. Diese Erkenntnis entzieht Ihrer Daseinsberechtigung die wesentliche Grundlage.
- Paragraph 12 – Raumgreifende Ladestation: Ihre Basisstation belegt eine Fläche der Arbeitsfläche, die anderweitig für tatsächlich benötigte Gegenstände vorgesehen ist — konkret: die Kaffeekanne, deren Milch ohnehin direkt aus dem Kühlschrank stammt und keiner weiteren Bearbeitung bedarf.
Es sei der Vollständigkeit halber festgehalten, dass Sie in Ihrer besten Phase durchaus beeindruckende Leistungen erbracht haben. Der Cappuccino vom 14. Februar 2023 gilt nach wie vor als Haushaltsrekord und wird in dankbarer Erinnerung behalten. Dass er anlässlich eines selbst zubereiteten Frühstücks entstand, das seinerseits nie stattfand, mindert diese Würdigung nicht wesentlich.
Sie wurden vollständig gereinigt — diesmal ausnahmsweise — sorgfältig verpackt und an eine Person weitergegeben, die nach eigener Aussage „total gerne Milchschaum macht“ und vermutlich nicht weiß, worauf sie sich einlässt. Mögen Sie dort jeden Morgen in vollen Zügen surren.
Für die Küche bleibt ein Löffel. Er ist leise, spülmaschinengeeignet und braucht keine Ladestation. Es war an der Zeit.
Mit stiller Dankbarkeit und unaufgeschäumter Gelassenheit,
Ihre ehemalige Arbeitsfläche, linke Seite neben der Steckdose
– Akte Freiraum · Folge 3 von hoffentlich vielen –